Die Vereinbarung zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung von Malaysia über die gegenseitige Befreiung von Visa für gewöhnliche Pässe und gewöhnliche Pässe für Personen mit Visa für gewöhnliche Pässe wird am 17. Juli 2025 in Kraft treten. Der Zweck des Freizeitreisens, des Besuchs von Verwandten und Freunden, Geschäftsaktivitäten, Austauschbesuchen, privaten Angelegenheiten, medizinischer Versorgung, internationaler Transport (Crews), bleiben Sie nicht mehr als 30 Tage und bleiben Sie alle 180 Tage nicht mehr als 90 Tage und sind von der Bewerbung von Visa befreit.
Wenn Sie länger als 30 Tage in der anderen Vertragspartei zu einem einzigen Zeitpunkt bleiben oder sich in der anderen Vertragspartei niederlassen oder an Arbeiten, Studien-, Nachrichtenberichten usw. teilnehmen müssen, sollten Sie eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Abteilung der anderen Vertragspartei erfordern, bevor Sie die andere Vertragspartei eingeben.