CCTV -Nachrichten: Laut der Website des Zivilmindungsministeriums hat das General Office des Zivilangelegenheitsministeriums kürzlich die "Standards für die Bestimmung wichtiger Unfälle in den Institutionen für psychische Gesundheit" (im Folgenden als "Standards für die Vergrößerung der Sicherheitsanwaltsabteilungen vor Ort für die Vergrößerung der Sicherheitsanwaltsanlagen für die Vergrößerung der Investitionen, die für die Vergrößerung der Investitionen, für die Vergrößerung der Investitionen, für die Vergrößerung der Sicherheitsanwalts -Wehrmeldungen, die WAHR -Basis, die die Sicherheitsanwaltsanlagen verlangt, erteilt. Kontrolle der schwerwiegenden Unfälle gemäß dem Gesetz organisieren Sie das Urteil und die Untersuchung und Kontrolle der schwerwiegenden Unfälle regelmäßig und verhindern und eindämmen das Auftreten schwerer Unfälle entschlossen und eindämmen.
Die Standards geben eindeutig fest, dass, wenn Institutionen für psychische Gesundheit nicht relevante Gesetze, Vorschriften und relevante Standards für die Sicherheit der Produktionssicherheit und größere Verluste von Eigentum verursachen können, als schwerwiegende Unfallgefahren beurteilt werden.
Die Standards verdeutlichen 17 spezifische Situationen, die als schwerwiegende Unfallgefahren aus vier Aspekten bezeichnet werden sollten: Einrichtungen und Ausrüstung, Qualifikationen, tägliches Management, andere schwerwiegende Unfallgefahren, die zu erheblichen Verlusten und schwerwiegenden Verlusten von Immobilien führen können, und bietet eine Grundlage für die Beurteilung der Abteilungen der örtlichen Zivilangelegenheiten und zur Investition und Behebung von schweren Unfallgefahren.
Der Standard schlägt vor, dass, wenn die Situation komplex ist und es schwierig ist, direkt zu bestimmen, ob es sich um eine schwerwiegende Unfallgefahr handelt, die örtlichen Zivilangelegenheiten möglicherweise relevante Abteilungen konsultieren oder relevante Experten organisieren, um ein umfassendes Urteil auf der Grundlage relevanter Gesetze, Vorschriften und Standards usw. zu führen.